Wichtige Unterlagen
Information Sanierung Blücher - Kaserne [PDF]
Antrag zur sanierungsrechtliche Genehmigung für das Sanierungsgebiet "Blücher-Kaserne Aurich" [PDF]
Rahmenplanung
Die Stadt Aurich erarbeitet derzeit einen Rahmenplan für die Entwicklung der Kasernenanlage. Mittels mehrerer Bürgerbeteiligungen und Workshops sind bereits drei Nutzungsvarianten erstellt worden. In den denkmalgeschützten Gebäuden, die dieses Interessensbekundungsverfahren einschließt, favorisiert die Stadt Aurich vorwiegende Wohnnutzung. Hierbei soll auch sozialer Wohnungsbau realisiert werden. Weitere Gestaltungsvarianten und Vorschläge nimmt die Stadt Aurich gerne entgegen.
Folgende städtebauliche Entwürfe zur Folgenutzung der ehem. Blücher-Kaserne wurden während der Veranstaltung am 01. Dezember 2018 vorgestellt:
Entwurf zur Folgenutzung Variante 1
Entwurf zur Folgenutzung Variante 2
Entwurf zur Folgenutzung Variante 3
Modernisierung von Gebäuden
Ein Sanierungsziel ist die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude im Sanierungsgebiet. Neben den Förderprogrammen der NBank und der KfW ist es nunmehr möglich auch von steuerlichen Abschreibungen zu profitieren.
Liegt ein Gebäude in einem förmlich festgelegten und räumlich abgegrenzten Sanierungsgebiet, kann der Eigentümer im Falle einer Modernisierung und Instandsetzung dieses Gebäudes die Möglichkeiten einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7 h (vermietete Gebäude) bzw. § 10f (selbstgenutzte Wohngebäude) Einkommenssteuergesetz nutzen. Dabei können die Eigentümer ihre Investitionskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich absetzen. Selbstnutzer können Investitionen innerhalb der ersten 10 Jahre zu jeweils 9 % steuerlich geltend machen. Nur Gebäudeeigentümer, die eine Einkommenssteuererklärung bei einem deutschen Finanzamt abgeben, können den Steuervorteil erhalten. Personen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, erhalten diese Möglichkeit nicht. Im Zweifelsfall fragen Sie hier bitte Ihren Steuerberater.
Grundlage für die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung nach § 177 Baugesetzbuch mit der Stadt Aurich. Die Modernisierungsvereinbarung regelt die Art und den Umfang der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme und enthält die Angabe über die voraussichtlich entstehenden Modernisierungskosten, die auf Basis einer Kostenermittlung Ihres Architekten oder mittels der Kostenvoranschläge von Firmen zusammengestellt werden.
Ganz wichtig: Die Modernisierungsvereinbarung muss vor dem Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden.
Nach Durchführung und Abschluss der Modernisierungsarbeiten sind die gesammelten Rechnungen bei der Stadt Aurich einzureichen. Nach Prüfung der Belege stellt die Stadt eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.
Bekanntmachung der 1. Änderung der Sanierungssatzung
Der Rat der Stadt Aurich hat am 27.06.2019 die 1. Änderung der Satzung der Stadt Aurich über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Blücher-Kaserne Aurich“ beschlossen. Aufgrund aktueller Erkenntnisse und aufgrund des aktuellen Planungsstandes der Rahmenplanung/ städtebaulichen Konzeption, die die Zielsetzungen der Sanierung mit konkretem Raumbezug abbildet, wird der räumliche Geltungsbereich auf die gesamte Kasernenfläche, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, ausgeweitet. Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a des Baugesetzbuches durchgeführt.
Auf die Vorschriften der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des § 215 des Baugesetzbuches wird hingewiesen. Danach wird eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.
Auf § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch wird hingewiesen. Danach bedürfen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde:
- die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;
- Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird;
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;
- ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
- die Teilung eines Grundstücks.
Die 1. Änderung der Satzung kann im Rathaus, Stabsstelle Konversion Kasernengelände, zweites Obergeschoss, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich während der Dienststunden, von jedermann, eingesehen werden.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 19.07.2019 wird die 1. Änderung der Satzung rechtsverbindlich.
1 Änderung der Sanierungssatzung "Blücher-Kaserne Aurich"
Auszug: Amtsblatt, Freitag, 19.07.2019, Nr. 29, Seite 324-327
Bekanntmachung der Sanierungssatzung
Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.06.2017 die Satzung der Stadt Aurich über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Blücher-Kaserne Aurich“ beschlossen. Das Gebiet umfasst die Liegenschaft der ehemaligen Blücher-Kaserne nördlich des Hoheberger Weges. Im Westen wird das Sanierungsgebiet durch die Esenser Straße (B210) begrenzt, im Norden und Osten schließen sich Wald- bzw. landwirtschaftliche Flächen an (siehe Plan). Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a des Baugesetzbuches durchgeführt.
Auszug: Amtsblatt, Freitag, 28.07.2017, Nr. 31, Seite 368-370
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm
Das Sanierungsgebiet "Blücher-Kaserne" wurde im Juli 2017 als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme: "Aurich - Blücher Kaserne" in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau West" aufgenommen.
Vorbereitende Untersuchungen
Der ehemalige Bundeswehrstandort Blücher-Kaserne in der Stadt Aurich wurde im Herbst 2013 von der Bundeswehr aufgegeben und befindet sich seit dem 01.01.2014 in Verwaltung der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben). Die Stadt Aurich zielt auf eine Nachnutzung der Flächen im Sinne der Stadtentwicklung; durch die Nutzung der ehemaligen Kaserne sollen innenstadtnahe Flächen mobilisiert und Flächenneuinanspruchnahmen an den Stadträndern reduziert werden.
Die Stadt Aurich hat daher Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB eingeleitet und deren Erstellung beauftragt, um zu prüfen,
- welche Ansätze für die Wiedernutzung sich ergeben und
- welche Maßnahmen für deren Realisierung erforderlich sind sowie insbesondere,
- welche voraussichtlich unrentierlichen Maßnahmenteile die Prüfung und den Einsatz von Fördermitteln erfordern. Hierbei spielt insbesondere auch das Ziel der Erhaltung eines Teils der Gebäude eine Rolle.
Eine Prüfung der gesamtstädtischen Entwicklungssituation im Städtebaulichen Entwicklungskonzept (Teil B der Anmeldeunterlagen) bzw. im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich zeigt, dass es vor allem Bedarf an Flächen für Wohnungsbau gibt.
Der gebietsbezogene Teil (Teil A) zeigt die derzeitige Situation auf dem ehem. Bundeswehrgelände und stellt vor dem Hintergrund des Teils B Vorschläge für die Wiedernutzung und die sich hieraus ergebenden Handlungserfordernisse im Hinblick auf die vorhandene Bausubstanz dar. In das dargestellte Erneuerungskonzept sind neben dem Bedarf aus Sicht der Stadt Aurich auch die im Rahmen eines breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses erarbeiteten Entwicklungsperspektiven eingeflossen.