Planung

Skagerrakstraße

Entwicklung eines Wohnquartiers auf dem Bundeswehrgelände

Bebauungsplan Nr. 297 / 54. Änderung des Flächennutzungsplanes / Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52, Am Wasserturm


Planungsrahmenbedingungen - Bauleitplanung

 

  • Flächennutzungsplan

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich der ehemaligen Blücher-Kaserne als Sondergebiet für militärische Anlagen dargestellt. Nördlich und südlich angrenzend befinden sich Wohnbauflächen. Entlang der Bundesstraße ist eine gemischte Baufläche dargestellt. Zur Umwandlung des Sondergebietes in eine gemischte Baufläche und Wohnbaufläche für den Bereich des BPlanes Nr. 297 / Skagerrakstraße wurde die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss ist gefasst.

Rechtsverbindliche 54.FN-Planänderung [PDF]

 

  • Bebauungspläne

Ein Teilbereich des Plangebietes im Südwesten gehört zum Bebauungsplan Nr. 52 „Am Wasserturm“. Hier sind Allgemeine Wohngebiete mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 in offener zweigeschossiger Bauweise ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt durch eine Planstraße mit Wendeanlage, ausgehend vom Wasserwerksweg. An diese Fläche ist eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten" angebunden. Die Ausnutzung ist wie in den Allgemeinen Wohngebieten festgesetzt. Im nördlichen Anschluss an die Gemeinbedarfsfläche ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt.

Der Bebauungsplan Nr. 52 wird in Teilbereichen durch den Bebauungsplan Nr. 297 aufgehoben.

Abgrenzung des Plangebietes B-Plan Nr. 297 [PDF]

B-Plan Nr. 52 [PDF]

 


 

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“

Durch die Bauleitplanung soll das bereits seit längerem brachliegende Areal einer Nutzung zugeführt werden. Auf Grund der zentralen Lage im Stadtgebiet eignet sich diese Fläche für eine verdichtete Wohnbebauung, ca. 60 – 70 Wohnungen könnten hierbei realisiert werden. Auf Grund des Bedarfs insbesondere auch an preiswerten Wohnraum sollte ein hoher Anteil der Wohnungen dem Preisniveau sozialer Wohnraumförderung entsprechen. Eine Umsetzung dieser Planung erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. Für den bisher unbeplanten Kasernenbereich werden entsprechende Bauleitplanverfahren zur Baurechtschaffung folgen.

Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 297 „Skagerrakstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52 im überdeckten Teilbereich beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 17.09.2021 tritt der Bebauungsplan in Kraft sowie die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 52 im überdeckten Teilbereich.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html wird hingewiesen.

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.


Aurich, den 15.09.2021
Der Bürgermeister
Feddermann

Anlagen:

1. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 297

2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 297

3. Baumkataster zum Bebauungsplan Nr. 297

4. Baumkataster Karte zum Bebauungsplan Nr. 297

5. Altlastenuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 297

6. Verkehrsuntersuchung: Konversion ehem. Blücher-Kaserne in Aurich

7. Umweltbericht zum Bebaungsplan Nr. 297

8. Umweltbericht Anlage Fledermausuntersuchung

9. Verkehrslärmberechnung Bebauungsplan Nr. 297

 


Verfahrensstand / Zeitplanung

 


Ausblick

Nach Abschluss der Rahmenplanung werden auf Grundlage der Ergebnisse der Rahmenplanung für weitere Teilbereiche des Sanierungsgebietes Bebauungspläne erarbeitet, die die künftige Nutzungsstruktur sowie die städtebauliche Ausprägung des Gebietes regeln.


Rahmenplanung

Auf dem Gelände des ehemaligen Blücher-Kaserne soll ein ganzheitliches, neues Stadtquartier entstehen, welches nachhaltig entwickelt wurde. Insbesondere spielt bei der Planung die Integration des neuen Quartiers in die historisch gewachsene Umgebung eine wesentliche Rolle. Hierzu wird derzeit ein Masterplan durch ein interdisziplinäres Planerteam aufgestellt.

Die unterschiedlichen Planungsstände wurden mit Fachleuten sowie Bürgerinnen und Bürgern erötert und aktiv gestaltet.

 

Die Ergebnisse wurden in Kurzdokumentationen zusammengestellt:

Kurzdokumentation der Perspektivwerkstatt am 24.08.2018

 

Im Zuge der weiteren Planung wurden drei Varianten entwickelt, die den aktuellen Stand abbilden:

Entwurf zur Folgenutzung Variante 1

Entwurf zur Folgenutzung Variante 2

Entwurf zur Folgenutzung Variante 3

 


 

Gutachten und Detailplanungen

Bündelung und interaktive Päsentation von Planunterlagen von dem Gebiet.