Blücher-Kaserne Aurich

 

Herzlich Willkommen!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der ehemalige Bundeswehrstandort Blücher-Kaserne in der Stadt Aurich wurde im Jahr 2013 von der Bundeswehr aufgegeben. Die Stadt Aurich zielt auf eine Nachnutzung der Flächen im Sinne der Stadtentwicklung; durch die Wiedernutzung soll die Inanspruchnahme neuer Flächen für die Siedlungsentwicklung reduziert werden.

 

 

 

Das Sanierungsgebiet "Blücher-Kaserne" wurde im Juli 2017 als städtebauliche Erneuerungs-maßnahme: "Aurich - Blücher Kaserne" in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" des Landes Niedersachsen aufgenommen. 
Mit dem Förderprogramm „Stadtumbau“ haben wir die Chance, ein neues Stadtquartier zu entwickeln.

 

 

 

Für eine erfolgreiche Umsetzung sind wir auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit angewiesen.  Ihre aktive Mitwirkung am Planungs- und Entwicklungskonzept für dieses neue Sanierungs-gebiet ist ein wichtiger Baustein, damit Ihre Stadt Ihre persönliche Handschrift trägt.

Ihre Irina Krantz
Fachbereichsleiterin Planen und Bauen
Stadt Aurich

 


 

Funkturmsprengung

Funkturm gesprengt >>

Auf dem Gelände der ehemaligen Blücherkaserne in Aurich ist am Donnerstag, den 03.03.2022, den Funkturm gesprengt worden. Die Bundeswehr hat den Standort 2013 aufgegeben. In Zukunft soll hier ein neues Stadtviertel entstehen.

 

 


 

 

Die Entwicklung der Kaserne geht weiter

Die Zukunft der Blücher-Kaserne rückte am 03.06.2021 im Fokus

 

In seiner Sitzung am 3. Juni 2021 hat der Rat der Stadt Aurich zwei wichtige Beschlüsse gefasst, um den Fortgang der Entwicklung des Geländes zu ermöglichen.

Zum einen wurde der Beschluss gefasst, für Teilflächen des Geländes auf das Erstzugriffsrecht der Stadt Aurich zu verzichten – damit wird der Weg frei gemacht für den Verkauf dieser Teilflächen von der BImA an zwei Investoren. 
Die Investoren hatten im Interessenbekundungsverfahren, das die BImA im Jahr 2019 durchgeführt hat, Interesse am Erwerb von Teilflächen bekundet.

Nach diesem Beschluss über den Verzicht auf das Erstzugriffsrecht der Stadt Aurich kann der Verkauf von der BImA an die Investoren erfolgen, parallel werden zwischen der Stadt Aurich und den Investoren städtebauliche Verträge geschlossen.
Grundlage für die Entwicklung auch der Flächen, die an Investoren veräußert werden, ist der Rahmenplan, der in den Jahren 2018/2019 unter breiter Bürgerbeteiligung erarbeitet wurde.

Zum anderen wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Aurich für Teilflächen ihr Erstzugriffsrecht ausübt und diese von der BImA erwirbt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Sportflächen sowie die südlich gelegenen Flächenteile.

Diese Flächen sollen gemäß Rahmenplan als Sportflächen bestehen bleiben bzw. die südlichen Flächen für einen späteren Entwicklungsschritt zunächst bevorratet werden.

 

 

 

 

 

 

 


 

Sporthalle wird gefördert

Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2021

 

Die Stadt Aurich wurde in das FÖRDERPROGRAMM „INVESTITIONSPAKT ZUR FÖRDERUNG VON SPORTSTÄTTEN“ 2021 aufgenommen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag für die kommunale Infrastruktur im Bereich der niedersächsischen Sportstätten: Das niedersächsische Bauministerium unterstützt mit dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 12 Maßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von 12,378 Millionen Euro. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil können damit Investitionen in Höhe von rund 13,8 Millionen Euro umgesetzt werden.
 
Der Ersatzneubau der Sporthalle auf dem Gelände der ehemaligen Blücher-Kaserne wird mit 2,2 Mio. € gefördert.
 
Bauminister Olaf Lies: „Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ist auch im zweiten Programmjahr stark nachgefragt, was durch die enorme Überzeichnung des Förderprogramms eindrucksvoll belegt wird. Mit Hilfe der Förderung können Maßnahmen zum Erhalt, zur Modernisierung und Neugestaltung von Sportstätten umgesetzt werden und die Qualität im Quartier insgesamt gesteigert werden. Für die Auswahl waren Aspekte wie der Bezug zu einem Gebiet der Städtebauförderung sowie ein breiter Nutzerkreis und eine ganzjährige Nutzungsdauer wesentlich. Die Maßnahmen werden mit einem Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln bis zu einer Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten unterstützt, wobei der Bund 75 Prozent trägt.

Weitere Informationen unter: Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2021: 12,3 Millionen Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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